Also ich hab mir das jetzt noch ca. 10 mal angesehen. Ich kann da keinen Nachteil erkennen. 2 Schritte neben dem Spieler liegt ein Ball parat, so dass er keinen Zeitvorteil durch das Zuwerfen hatte.
UND: Da das Ziel der Regel ja wohl sein soll, Spielverzögerung durch das Heimteam zu verhindern, und niergendwo steht, dass das Zuwerfen expliziet verboten ist, bin ich mir nicht mal sicher, ob das überhaupt ahndungsfähig ist.
Also ich habe mir das einmal angesehen und habe den Nachteil wie auch die Zuwiderhandlung erkannt.
In dem Moment wo der Ball von Asllani gefangen wird kommt Pieper gerade außerhalb des Spielfeldes hinter den Banden hervor.
Bei der Ausführung/Zuspiel kommt Pieper erst wieder aufs Feld. Werder ist in diesem Moment in der Zuordnung ungeordnet.
Die vorherige Zuordnung musste aufgrund der schnellen Ausführung (Vorteil Zuwurf des Balles) aufgegeben werden. In der Folge
war Toure freigespielt.
UND: Das Ziel der Regel ist Spielverzögerungen zu unterbinden, aber eben nicht Vorteile zu verschaffen indem sie direkt ins Spiel
eingreifen. In der Vergangenheit kam es dazu, dass die Balljungen bei Ballbesitz der Heimmannschaft schnelle Ausführungen ermöglichten
oder bei gegnerischem Ballbesitz verzögerten.
Das Zuwerfen ist explizit verboten und so wie es jetzt scheint ist es wohl auch ahndungswürdig. Gräfe hat sich dazu geäußert
und kurz gesagt das bestätigt was ich hier geschrieben hatte. Er sprach sogar von einem Eingreifen des SR wenn er es dann wahrgenommen
hat.
Du liegst so oft daneben mit deinem Zwischenkommentaren, man könnte denken du liest dir die vorherigen Post nicht durch.
Wenn du das wenigstens tun würdest, könntest du dir anhand der Informationen hier so manche Peinlichkeit ersparen.