Was macht euch gerade traurig?

Der Meinung bin ich überhaupt nicht und mir ist vollkommen bewusst, dass die Kinder ein Leben lang Opfer sind. Aber wenigstens haben sie eine winzig kleine Genugtuung: die Täter müssen sich vor Gericht verantworten und eine Strafe antreten, ob angemessen oder nicht habe ich nicht zu entscheiden. Das entfällt bei der Mülheimer Betroffenen komplett.
 
So ganz kann ich dir nicht folgen in der Einordnung der Personen (jugendliche Straftäter, heranwachsende Frauen...).
Per Definition im deutschen Strafrecht gilt folgendes:
Kinder 0-zum vollendete 14. Lebensjahr
Jugendliche 14-18 Jahre
Heranwachsende 18-21Jahre
Da die Täter teilweise jünger als 14 Jahre waren, sind sie leider noch nicht straffähig, aber man kann sie aus dem Elternhaus entfernen (großer Einfluss scheint dort nicht vorhanden) und in entsprechende Heime unterbringen. Ein Samthandschuh ist in der Behandlung nicht angebracht.
Ich konnte auch nicht wirklich erkennen was du mit der Aussage " nur Frauen sind so blöd" meinst , hab mal spekuliert und wollte einfach die Handlungsfähigkeit eines jugendlichen Opfers nicht mit dem Vergleich einer erwachsenen Frau gelten lassen.
Deshalb meinte ich das die Straftat als solches nicht am Alter gemessen werden darf .
Das Mädchen was diese Tat ertragen musste darf aber wegen ihres jugendlichen Leichtsinn nicht in irgendeiner Form als "selbst Schuld" deklariert werden.
 
Ich habe jetzt drei mal einen Text begonnen und jedes mal wieder abgebrochen weil ich mich ein wenig beherrschen muss. Gab es diese Betroffenheit auch bezüglich Lügde...? Egal, Zuchthaus für diese bulgarischen Intensivstraftäter, sondern lernen sie nie was Recht und Gesetz ist. Alter....

Warum muss man hier überhaupt einen Vergleich ziehen bzw. auf die andere Straftat verweisen - und dann auch noch so polemisch? Beides widerwärtige Straftaten...
 
Warum muss man hier überhaupt einen Vergleich ziehen bzw. auf die andere Straftat verweisen - und dann auch noch so polemisch? Beides widerwärtige Straftaten...

Weil es in dem einen Fall erwachsene Menschen waren die Schutzbedürftige und in dem anderen Fall Kinder/Jugendliche die andere Kinder/Jugendliche mißbraucht haben. Und ich kann mich nicht erinnern daß es über diesen schockierenden Fall hier eine Diskussion oder derartige Kommentare gab. Deswegen der Vergleich. Die Behörden sind im übrigen nicht so wehrlos wie dargestellt, nur die Maßnahmen sind eben nicht mehr mittelalterlicher Art oder mit Erwachsenen vergleichbar. Der Einfachheit halber ein Zitat von wikipedia:

Eine weitere Besonderheit junger Täter stellt ihre, im Vergleich zu Erwachsenen, größere Formbarkeit dar. Diese rechtfertigt, dass sich insbesondere die Rechtsfolgen des Jugendstrafrechts von denen des allgemeinen Strafrechts unterscheiden. Während sich dort die Höhe der Strafe maßgeblich nach der Schuld des Täters bemisst, stehen im Jugendstrafrecht fast ausschließlich spezialpräventive (erzieherische) Gesichtspunkte im Vordergrund. Jugendstrafrecht ist deshalb Erziehungsstrafrecht. Nicht Sühne, Vergeltung, Abschreckung oder Sicherung der Allgemeinheit, sondern Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung bestimmen Art und Maß der Reaktion auf die Straftat. Jugendstrafrecht ist Täterstrafrecht. Nicht die Tat, sondern die umfassend gewürdigte Persönlichkeit des Täters steht im Vordergrund.

Mehr noch als im allgemeinen Strafrecht ist im Jugendstrafrecht die Wiederherstellung des sozial adäquaten Verhaltens Ziel. Die Bedeutung des Lernens der Normen und des Ausgleichs von Sozialisationsdefiziten wird besonders hervorgehoben. Stets sind solche Ziele – die strafrechtliche Kontrolle – an den Schranken des Rechtsstaats und der Grundrechte zu messen. Insbesondere ist das Jugendstrafrecht ein Eingriff in das Erziehungsprivileg der Eltern nach Art. 6 GG.
Der vorliegende Fall ist zugegeben krass und stellt sicherlich einen Grenzfall für unser Rechtssystem dar, aber eben einer mit dem man umgehen muss und den man nicht als Sollbruchstelle begreifen darf. Wenn die Behörden hier im übrigen zu der Überzeugung gelangen sollten, daß die Erziehungsberechtigten mit dieser Sache überfordert sind (wovon ziemlich sicher auszugehen ist), dann können sie sich bis zur "Entnahme" der Kinder aus der Familie einschalten.

Ich gebe zu, der markierte Teil ist manchmal schwer vermittelbar. Aber extreme Ereignisse dürfen niemals Präzedenzfall werden um ein ansonsten funktionierendes System ins Wanken zu bringen. Unsere Innenbehörden versuchen das regelmäßig mit unseren Freiheitsrechten, aber das ist ein anderes Thema.
 
Weil es in dem einen Fall erwachsene Menschen [...]

Und weiter? Zugegeben, ich habe jetzt nur die Kommentare ab #2091 gelesen... aber bis auf den Nebensatz mit "nur Frauen sind so Blöde" finde ich die Kommentare nicht schlimm. Nur weil es dann bei Lügde nicht der Fall war, dass sich die Leute hier darüber ausgelassen haben, muss man doch nicht reflexartig mit "Zuchthaus für die bulgarischen Intensivstraftäter" reagieren?!
Ich bin im Bezug auf das Strafrecht komplett bei dir... es ist gut so, dass bei Kindern, Jugendlichen usw noch nach andere Maßstäbe angelegt werden, aber wie du schon sagst: Das ist ein Grenzfall, der (nicht nur) den Rechtsstaat auf die Probe stellt, sondern, wie du selbst auch schon sagst, manchmal das eigene Gerechtigkeitsdenken.

Zu Lügde und dem funktionierenden Rechtssystem: Ich bin sehr gespannt, welche Strafen in diesem Fall ausgesprochen werden... denn ich finde in vielen solcher Fälle funktioniert dieser Teil des Rechtssystem überhaupt nicht... auch wenn kein Richterspruch der Welt die Taten auch nur annähernd wieder gutmachen kann, habe ich oft das Gefühl, dass zu lasche Urteile gefällt werden.
 
Findest Du die Taten nicht widerwärtig und schockierend? Und bist Du nicht für harte Sanktionen oder willst Du mir erzählen, diese "Kinder" wären noch großartig formbar?
das
Mallorca und Mühlheim sind schockierend, widerwärtig, aber:
Die eine geht Nachts mit Zufallsbekanntschaften aufs Zimmer, die ander geht mit einer Gruppe (frühreifer) Jugendlichen in den Wald.
Da fällt mir die Aussage einer Staatsanwältin ein: "Nur Frauen sind so blöde!"
ist also dein ernst?
 

Vorweg: Ich weiß, daß mein Kommentar etwas drastisch war, auch wenn ich mich nachfolgend durchaus bestätigt fühle (vulgo: 12-Jährige können sich nicht mehr ändern).

Zum Zitierten "Und weiter": Bei Kindern/Jugendlichen die sich an Kindern/Jugendlichen vergreifen, kann man immerhin noch zugute halten, daß diese bei weitem noch nicht voll entwickelt sind. Bei Erwachsenen die Schutzbedürftige mißbrauchen, ob jetzt sexuell oder "nur" Gewalt oder beides, gibt es einfach keinerlei Entschuldigung. Keine! Und obwohl ich weiß, daß es bei Sexualstraftätern durchaus ein Krankheitsbild gibt das auch therapierbar ist, kann ich das nicht entschuldigen. Und mir ist klar, daß ich mir damit selbst widerspreche. Aber diesen Widerspruch bekomme ich nicht aufgelöst.
 
Praktisch sollte das Jugendamt in solchen Fällen drastisch eingreifen und sich die Familien mehr als nur genau angucken. Ich weiß aber auch aus Erfahrung, dass sie mancherorts eher lasch agieren, da das Kindeswohl ja großgeschrieben wird.
Aber so recht kann da mit der Erziehung was nicht gestimmt haben.
 
Offenbar war das Jugendamt bei zwei von denen vorher auch schon vorstellig. Ist halt immer schwierig, Art.6 GG wischt du nicht mal eben vom Tisch. Wann schreitet man ein? Wie viel traut man denen zu? Wer traut einem 12-Jährigen sowas zu? Ich glaube die entsprechenden Leute beim Jugendamt können zur Zeit nicht wirklich gut schlafen.
 
so mich macht traurig das man hier bei den meisten themen nicht diskutieren kann weil einige immer persönlich werden und damit den spass für andere an einer vernünftigen diskussion kaputt machen
 
Ich konnte auch nicht wirklich erkennen was du mit der Aussage " nur Frauen sind so blöd" meinst , hab mal spekuliert und wollte einfach die Handlungsfähigkeit eines jugendlichen Opfers nicht mit dem Vergleich einer erwachsenen Frau gelten lassen.
Deshalb meinte ich das die Straftat als solches nicht am Alter gemessen werden darf .
Das Mädchen was diese Tat ertragen musste darf aber wegen ihres jugendlichen Leichtsinn nicht in irgendeiner Form als "selbst Schuld" deklariert werden.
Meine Aussage bezogen auf die Aussage über Frauen bezog sich a) auf ein Zitat und b) ist die Leichtfertigkeit der Frauen nicht auf Altersstufen begrenzt, das geht von bis.
Die Frau in Mühlheim ist 18 Jahre alt, die sollte eigentlich Wissen, das...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also dann, lebenslang mit Sicherheitsverwahrung? Wieso unterscheidet das Strafrecht deiner Meinung nach zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen?
Lebenslange Sicherungsverwahrung ist dumm tüch. Die Unterscheidung im Strafrecht ist nicht meine Meinung, sondern in den Gesetzen so verankert. Kinder (bis zum vollendeten 14. LJ) nicht strafmündig, Jugendliche 14-18J, Heranwachsende18-21J.
Als Information siehe: https://www.zurecht.de/strafrecht/ab-welchem-alter-greift-das-jugendstrafrecht-in-deutschland/
 
Praktisch sollte das Jugendamt in solchen Fällen drastisch eingreifen und sich die Familien mehr als nur genau angucken. Ich weiß aber auch aus Erfahrung, dass sie mancherorts eher lasch agieren, da das Kindeswohl ja großgeschrieben wird.
Aber so recht kann da mit der Erziehung was nicht gestimmt haben.
Das Jugendamt war auch in Lügde involviert, da mag sich ein jeder seinen Reim darauf machen.
 
Die Kunst hierbei ist, das selbst die harschen Kommentare nicht persönlich genommen werden. Das fällt nicht immer leicht.;)
damit meine ich garnicht das es gegen mich geht. hier gibt es einfach leute die meinen die weissheit mit löffeln gefressen zu haben bzw ne andere meinung haben und dann persönlich gegen den "gegenüber" werden was dann so ausufert das hier seitenlang dummes geschwafel herscht. das turnt mich doch gewaltig ab und traurig machts mich garnicht wirklich aber wo sollte man denn sonst dieses thema behandeln
edit: man muss sich nur mal gestern den diverse spieler threat durchlesen. da schämt man sich fast werder fan zu sein
 
Meine Aussage bezogen auf die Aussage über Frauen bezog sich a) auf ein Zitat und b) ist die Leichtfertigkeit der Frauen nicht auf Altersstufen begrenzt, das geht von bis.
Die Frau in Mühlheim ist 18 Jahre alt, die sollte eigentlich Wissen, das...
Was? Dass man als Frau nicht auf dem Fahrrad an einem Gebüsch vorbeifahren darf? Oder habe ich irgendetwas überlesen und die Frau war in Reizwäsche auf dem Fahrrad unterwegs und ist dann freudig mit den vier sympathischen Jugendlichen ins Gebüsch gegangen, weil die gesagt haben, dass sie ihr "mal kurz ihre Briefmarkensammlung zeigen" wollen? Und selbst dann wären immer noch die Täter schuld.
Zu den Konsequenzen: da würde normalerweise gar nichts passieren von Seiten des Jugendamtes.außer einem Besuch, bei dem die Eltern dann oftmals schlicht die Tür nicht öffnen würden. Da spreche ich aus Erfahrung. Und dann wäre lange Zeit Ruhe. Kann sein, dass man jetzt aufgrund der medialen Aufmerksamkeit anders handelt, dann aber auch nur so lange, wie die Medien überhaupt an dem Thema dran sind, also nicht sehr lange, weil wieder irgendetwas anderes geschieht.
 
Zu den Konsequenzen: da würde normalerweise gar nichts passieren von Seiten des Jugendamtes.außer einem Besuch, bei dem die Eltern dann oftmals schlicht die Tür nicht öffnen würden. Da spreche ich aus Erfahrung. Und dann wäre lange Zeit Ruhe. Kann sein, dass man jetzt aufgrund der medialen Aufmerksamkeit anders handelt, dann aber auch nur so lange, wie die Medien überhaupt an dem Thema dran sind, also nicht sehr lange, weil wieder irgendetwas anderes geschieht.
Dazu folgendes:

Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Frau in Mülheim an der Ruhr haben die Familien der beiden zwölfjährigen Tatverdächtigen Hilfsangebote nicht angenommen. Dies teilte ein Stadtsprecher am Dienstag mit. Der Kontakt mit den Familien sei am Montag über die jeweilige Gegensprechanlage an den Haustüren erfolgt. Mitarbeiter des Jugendamts hätten den Familien dabei Hilfestellungen angeboten. Diese hätten sie jedoch abgelehnt. „Es obliegt der Verantwortung der Eltern, das anzunehmen“, sagte der Sprecher.
 
Wenn die Eltern nicht mitmachen, hat das Jugendamt da keine Handhabe - kenne ich aus eigener Erfahrung wenn
auch nicht anhand eines so krassen Falles.

Unterm Strich wird da nix passieren und wenn die Jungs 15-16 sind, wieder auffallen mit sowas, heißt es "du,du,du das macht man aber nicht, das haben wir euch schon X-mal gesagt..." und das wars...
Jugendstrafrecht ist ja schön und gut - aber in solch krassen Fällen müsste man da trotzdem handeln können als Justiz...
 
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