Siehst Du Tobbi. Du brauchst Deine Aufzeichnungen gar nicht, da Du es im Kopf gespeichert hast.
"Soziale Akzeptanz" und "gängige Rechtsprechung" sind die entscheidenden Begriffe.
Wenn Du in Deinen Aufzeichnungen noch Beispiele hättest, wäre das natürlich schön für Dich. Entscheidend sind jedoch "Soziale Akzeptanz" und "gängige Rechtsprechung".
Ich hätte da auch noch einige Beispiele im Kopf. Aber die sind eher aus dem Einzehandelsbereich (Geschäfte entgegen der guten Sitte, § 138 BGB).
Ergänzend dazu:
Gute Sitten
Darunter ist das Anstands- und Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu verstehen. Gemeint ist eine in der Gesellschaft vorherrschende Rechts- und Sozialmoral. Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt ist nichtig (§ 138 BGB). Ebenfalls nichtig ist ein Verwaltungsakt, der gegen die guten Sitten verstößt (§ 44 Verwaltungsverfahrensgesetz). http://juristisches-lexikon.ra-kdk.de/eintrag/Gute+Sitten.html

Ich glaube, ich habe den Film nie bis zum Ende geschaut... :zweifeln:

