Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar entschieden, dass der Staat auch am Wochenende (mindestens den ganzen Tag über, bei abendlichen Großveranstaltungen entsprechend länger, bei mehrtägigen Einsätzen auch die ganze Nacht über) stets einen richterlichen Bereitschaftsdienst sicherstellen muss. Geschieht dies nicht (z.B. aus Kostengründen), darf dies nicht zu Lasten der Grundrechte gelten. D.h. freiheitsentziehende Maßnahmen, die nicht zuvor von einem Richter angeordnet wurden, sind während dieser Zeit gänzlich unzulässig, die Polizei muss sich auf mildere Maßnahmen beschränken (Platzverweise, persönliche Begleitung etc.). So ist die Rechtslage! Unbequem für die Polizei, gut für die Bürgerrechte, schlecht für die Gefahrenabwehr. Der Argumentation, dass man dann eben im Zweifel auf die richterliche Entscheidung verzichten müsse, wenn die Ingewahrsamnahme unbedingt erforderlich sei, hat das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage erteilt. Weil Grundrechte nicht aus finanziellen Gründen oder gar aus Bequemlichkeit eingeschränkt werden dürfen.
Ganz ehrlich gesprochen habe ich langsam keine große Lust mehr dazu, hier eine riesige Rechtsdiskussion in meiner Freizeit zu führen.
An fw1899: Du brauchst hier nicht das :applaus: auszupacken bei Themen, von denen du keine Ahnung hast, nur weil jemand etwas schreibt, was dir gerade in den Kram passt.
So, nun zu dem oben aufgeführten Zitat, darauf muss ich einfach eingehen, weil es für mich zu gravierende Mängel aufweist.
Zitat:
die Polizei muss sich auf mildere Maßnahmen beschränken (Platzverweise, persönliche Begleitung etc.). So ist die Rechtslage! Unbequem für die Polizei, gut für die Bürgerrechte, schlecht für die Gefahrenabwehr.
Unbequem für die Polizei ist völliger Bullshit, denn mir ist das letztlich scheißegal, was ich mit diversen Bürgern mache. Ich treffe Maßnahmen nicht zu meiner persönlichen Befriedigung.
Und jetzt erkläre du mir, wenn ich beispielsweise einen völlig besoffenen habe, der auf der Straße rumfliegt. Ich erreiche keinen Richter, erteile ihm einen Platzverweis und er rennt mir vor ein Auto und wird überfahren. Dann sind deinen Bürgerrechten genüge getan und allen ist geholfen.
Oder ich habe eine ständig pöbelnde Person, die vorher schon etliche Leute aggressiv angefallen hat. Ich erteile wieder den von dir gepriesenen Platzverweis und derjenige haut dem nächsten auf die Fresse,...
Dann sind die Bürgerrechte des Störers, wie von dir so sehr gewünscht, beachtet worden und alle sind zufrieden!
Ach wie schön wäre es, würden sich doch die schlimmen Polizisten endlich an die Gesetze halten und endlich Acht geben auf die Bürgerrechte.
Was ich hier desweiteren unserem Paragraphenreiter entgegen setzen muss:
Es gibt, wie von mir beschrieben, Fälle, in denen kein Richter erreichbar ist. ABER: Selbst wenn er in den genannten Fällen erreichbar gewesen wäre, glaubst du ernsthaft, er hätte dann anders entschieden?
Ich habe mir schon oft genug eine richterliche Entscheidung eingeholt. Ich habe es aber noch NIE erlebt, dass mir ein Richter gesagt hat, die Ingewahrsamnahme sei aufzuheben.
Folglich geht es dir gerade lediglich darum, die Rechtsmäßigkeit der Maßnahmen in Frage zu stellen und nicht darum, die Betroffenen vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.
Und noch etwas: Die Bereitschaftsricher sind oft Richter, die auf Familienrecht, Zivilrecht oder Verkehrsrecht speziefziert sind und weder von der StPO noch vom PolG eine Ahnung haben. Es kam schon öfters vor, dass ich denen die Rechtslage erklären musste und die mich dann gefragt haben, was ich denn nun für die richtige Maßnahme halten würde. Soviel dazu.
Aber Hauptsache, man versucht, der Polizei jegliche Kompetenz zu entziehen und alle getroffenen Maßnahmen fragwürdig darzustellen.....